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Unzulässige Besitzabgabe für internetfähige PCs
Von e7 am 06.10.2008, 17:25 in Intelligente Entscheidungen
Tags: nrw münster gericht abgabe pc gez
Mal wieder eines der sinnvolleren Urteile: Das Verwaltungsgericht Münster hat am 26. September 2008 entschieden (Aktenzeichen 7 K 1473/07), dass internetfähige PCs (also alles, was auch nur nach Computer aussieht) nicht zu einer Pflicht zur Zahlung der knapp 6 € Gebühren führt.
Inzwischen könne neben internetfähigen PCs auch mit Notebooks, UMTS-Handys oder sogar mit internetfähigen Kühlschränken Rundfunk empfangen werden. Da aber bei derartigen Geräten ein Bereithalten zu vielen anderen Zwecken möglich sei, könne aus dem bloßen Besitz nicht automatisch auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden.
Leider ist das erst mal nur ein Urteil in Münster und widerspricht anderen Gerichten, allerdings ist der gesunde Menschenverstand der entscheidenden Richter durchaus lobenswert.
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