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»Wenn ich einmal alt bin, werde ich nur nörgeln — das wird ein Spaß!«

Tipps und Tricks, aber auch Kritik - breit gefächert von Technik bis hin zum Design, manchmal (oder immer öfter) auch Politik.

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Unzulässige Besitzabgabe für internetfähige PCs

Mal wieder eines der sinnvolleren Urteile: Das Verwaltungsgericht Münster hat am 26. September 2008 entschieden (Aktenzeichen 7 K 1473/07), dass internetfähige PCs (also alles, was auch nur nach Computer aussieht) nicht zu einer Pflicht zur Zahlung der knapp 6 € Gebühren führt.

Inzwischen könne neben internetfähigen PCs auch mit Notebooks, UMTS-Handys oder sogar mit internetfähigen Kühlschränken Rundfunk empfangen werden. Da aber bei derartigen Geräten ein Bereithalten zu vielen anderen Zwecken möglich sei, könne aus dem bloßen Besitz nicht automatisch auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden.

Leider ist das erst mal nur ein Urteil in Münster und widerspricht anderen Gerichten, allerdings ist der gesunde Menschenverstand der entscheidenden Richter durchaus lobenswert.

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