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»Wenn ich einmal alt bin, werde ich nur nörgeln — das wird ein Spaß!«

Tipps und Tricks, aber auch Kritik - breit gefächert von Technik bis hin zum Design, manchmal (oder immer öfter) auch Politik.

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Trotz Wahlcomputer Wahl gültig

Wie Heise berichtet, ist die hessische Landtagswahl trotz dem Einsatz von Wahlcomputern gültig:

Sämtliche Einsprüche hat das hessische Wahlprüfungsgericht – das, anders als der Name suggeriert, kein Gericht ist, sondern das parlamentarische Wahlprüfungsorgan des Landtags in Wiesbaden – jetzt ohne mündliche Verhandlung als „offensichtlich unbegründet“ zurückgewiesen.

Nun ja, „parlamentarische Wahlprüfungsorgan des Landtags“ klingt nicht gerade unabhängig — sowohl CDU als auch SPD dürften kein Interesse daran haben, dass Wahlcomputer an sich als nicht zulässig eingestuft werden, schließlich sind die ja dafür verantwortlich, dass diese überall angeschafft werden.

Interessant ist in diesem Zusammenhang eine Meldung von Gulli über Wahlmaschinen von Premier Election Solutions (früher Diebold):

Die elektronische Übertragung der lokal berechneten Wahlergebnisse an eine zentrale Datenbank führte in einigen Fällen zum Verlust von Stimmen.

Immerhin soll der Fehler schon zehn Jahre in der Software stecken, und selbst im Jahre dauernden Zertifizierungsprozess von staatlicher Seite nicht aufgefallen sein. Mal schauen, ob die Wahlcomputer hier auch noch auftauchen, bevor das Misstrauen in der Bevölkerung zu groß ist — nachzählen ist da nicht mehr drin. Zum Glück haben wir ja hier noch keine amerikanischen Verhältnisse (da wird einfach so oft gezählt, bis doch der andere Kandidat gewonnen hat, ohne dass die Bevölkerung mitzählen/beobachten kann), allerdings wäre Wahlbetrug mittels Wahlmaschinen bei uns genauso denkbar. In Amerika soll es schon vorgekommen sein.

Mal schauen, vielleicht bietet sich ja dadurch irgendwann die Möglichkeit, sich die Software anzusehen? Allerdings dürfte das gepaart sein mit einer Aufnahme in Schäuble's Terror-Liste. Der erste wäre ich nicht: #1, #2.

Wenn man im Internet so surft, stellt man auch eine gewisse Unfähigkeit fest, mit der gewisse deutsche Behörden ans Werk gehen. Im Annalist-Blog liest man zumindest folgendes direkt aus einem Schreiben des BKA:

Um den Inhalt des USB-Sticks auf Verfahrensrelevanz prüfen zu können, muss dieser zunächst entschlüsselt werden. Ein Image des USB-Sticks wurde bereits erstellt. Zur Entschlüsselung wird jedoch auch die Hardware, also der USB-Stick selbst, benötigt. Aufgrund der vorhandenen Verschlüsselung ist derzeit nicht abzusehen, wann die Auswertung des Datenträgers abgeschlossen ist.

Auch dort im Blog wird schon kommentiert, was sich jeder* hier an dem Absatz schon in farbenfrohen Farben ausmalen kann: Zum Entschlüsseln brauchen die die Hardware auch noch, obwohl ein Image vorliegt, und sie wissen nicht, wann sie die Entschlüsselung überhaupt knacken können. Eigentlich wissen sie ja nicht mal, ob überhaupt was verwertbares auf dem Stick ist. Falls mal irgendeinem Wahlcomputer Wahlbetrug unterstellt wird — ich seh schwarz für (eventuelle) Ermittlungen.

* „jeder“ bedeutet in diesem Zusammenhang: jeder, der nicht der Meinung ist, die Polizei könne alles entschlüsseln… da gibt es ja auch Leute — vorwiegend mathematisch unbegabt — die das glauben.

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