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»Wenn ich einmal alt bin, werde ich nur nörgeln — das wird ein Spaß!«

Tipps und Tricks, aber auch Kritik - breit gefächert von Technik bis hin zum Design, manchmal (oder immer öfter) auch Politik.

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Streisand-Effekt live: Duisburg

Willkommen zur nächsten Runde „Streisand-Effekt in der Praxis“ — diesmal die Stadt Dusiburg. Im Prinzip hat sie einem Blogger eine entsprechende Einstweilige Verfügung beschert, als Begründung muss das Urheberrecht herhalten.

Netzpolitik hat schon angedeutet, dass sie die Dokumente gerne haben würden und ansonsten gibt's ja auch noch Wikileaks. Ich bin mir sicher, dass die betreffenden Gutachten (bei denen der CDU-Bürgermeister nicht gut wegkommen soll) recht bald verfügbar sein werden…

via Netzpolitik

Unzulässige Besitzabgabe für internetfähige PCs

Mal wieder eines der sinnvolleren Urteile: Das Verwaltungsgericht Münster hat am 26. September 2008 entschieden (Aktenzeichen 7 K 1473/07), dass internetfähige PCs (also alles, was auch nur nach Computer aussieht) nicht zu einer Pflicht zur Zahlung der knapp 6 € Gebühren führt.

Inzwischen könne neben internetfähigen PCs auch mit Notebooks, UMTS-Handys oder sogar mit internetfähigen Kühlschränken Rundfunk empfangen werden. Da aber bei derartigen Geräten ein Bereithalten zu vielen anderen Zwecken möglich sei, könne aus dem bloßen Besitz nicht automatisch auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden.

Leider ist das erst mal nur ein Urteil in Münster und widerspricht anderen Gerichten, allerdings ist der gesunde Menschenverstand der entscheidenden Richter durchaus lobenswert.

Richter, Politiker und Manager...

Nach der gestrigen Wahl könnte ich eigentlich schon wieder massig Blogeinträge schreiben — aber ich lasse mich überraschen, wie sehr sich die FDP in ihren Machtfantasien von der CSU einlullen lässt, freue mich weiterhin über das gestrige Gesicht von Beckstein und kann ganz klar sagen: etwas über 50 % Wahlbeteiligung, also ungefähr die Hälfte Nichtwähler, zeigt klar, was die Leute von der Politik halten. Weniger als 20 % für die SPD ist auch für die nicht gerade eine Parade. Heute möchte ich eigentlich nur drei Punkte zusammen fassen.

#1: Wieder ein Beispiel für Leute, die keine Ahnung haben, was sie da eigentlich machen — und dann im Namen des Volkes Urteile fällen, die keinerlei Praxisbezug haben. Das LG Oldenburg (auf deren Website befindet sich doch tatsächlich im Header ein Bild mit knapp 4 MB (oben links, das mit dem im Wasser gespiegelten Gebäude)) hat entschieden (5 O 2421/08), dass bereits die Nutzung eines Filesharing-Clients nicht privat, sondern kommerziell ist. Also nie wieder OpenOffice.org oder Ubuntu per BitTorrent laden, es führt zu einem Auskunftsanspruch. Vielleicht sollte man jemand in Oldenburg bei den Herren aufkreuzen und ihnen die Gemeinsamkeiten von P2P-Tools sowie einem Browser erklären, und was beide für Möglichkeiten bieten.

#2: Der Kieler Landtag will die Gemeinden im Norden unterstützen, um gegen die herumfahrenden Google Earth-Autos vorzugehen. Dass dabei Google ganz anders behandelt wird als alle anderen, die schon seit 50 oder 60 Jahren die Panoramafreiheit in Deutschland genießen, interessiert da natürlich keinen. In einem Forenbeitrag liest man auch was von der ominösen Seite kreuzungsperspektive.de, die ebenfalls eine Sammlung Fotos von Kieler Kreuzungen anbietet — und das schon seit mindestens 2007. Das Straßenvermessungsamt hat übrigens die Verwendung entsprechender Satellitenfotos als Grundlage offiziell abgesegnet.

#3: Erst nix schaffen, und wenn die Technik dann so weit ist, die Hand aufhalten und sich die Taschen füllen wollen: Was man bisher eigentlich nur von der Musik- und Filmindustrie kennt, scheint nun auch die Buchindustriezu entdecken — warum nicht eine Buchpreisbindung auf eBooks? Vermutlich wird es auch hier darauf rauslaufen, dass kaum jemand — dank gleicher Preise obwohl keine Herstellungskosten (Papier, Druck, Bindung) und weniger Vertriebskosten — eBooks kaufen wird und am Schluss die Raubkopierer schuld sind. Und natürlich wird man versuchen, DRM zu etablieren und damit scheitern. Dummerweise gibt es gerade bei Büchern und Informationstexten im Netz noch mehr Alternativen als bei Musik — beispielsweise sei hier nur mal WikiBooks erwähnt. Mal warten, bis sich die Verlage an Angela Merkel wenden mit der Bitte nach strengeren Gesetzen.

14 Monate Haft für Abmahnanwalt

Da waren sie alle schnell — sogar auf Heise gibts den Bericht zeitnah. Sehr zu empfehlen die Grüne Welle im zugehörigem Forum.

Interessant ist ebenfalls der entsprechende Artikel bei Gulli. Sie enthält nämlich einen kleinen Ausschnitt, der dem allgemeinen Freudentaumel im Netz allerdings in keinster Weise einen Abbruch tut:

Gegenüber der Gulli-Redaktion äußerte sich Freiherr von Gravenreuth, dass das Urteil „nicht seiner Rechtsauffassung“ entsprechen würde und er in jedem Fall in Revision gehen werde. Die Erfolgsaussichten der Revision bezeichnete er als gut.

Wer genaueres über Freiherr von Gravenreuth wissen möchte, dem sei beispielsweise der Wikipedia-Artikel ans Herz gelegt. Über eine geeignete Suchmaschine mit geeigneten Begriffen (Im Regelfall reicht der Nachname sowie eines der Wörter „Erfahrungen", „Berichte“…) findet man durchaus weitere interessante Berichte zur Nachforschung.

Immerhin ist von Gravenreuth einer der wenigen Anwälte, die Ahnung vom Internet haben — dass wollte ich nur noch mal anerkennent erwähnen. Allerdings nützt das beste Wissen nicht viel, wenn man es falsch („falsch“ in Bezug auf die Allgemeinheit) einsetzt. Und so hat er eben seine 14 Monate ohne Bewährung bekommen. Man könnte dazu irgendwie Parallelen zu einer gewissen Band ziehen, die ich neulich im Blog erwähnt habe — da gab es das Fazit mit dem Geld und so.

Ich seh mich dann mal im Heise-Forum um und freu mich ebenfalls über die andere Gerichtsentscheidung von heute :)

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